Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)

Die EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie) auch kleine Reha genannt, ist eine eigenständige Therapieform aus Elementen der Physiotherapie, medizinischen Trainingstherapie und physikalischen Therapie.

Die EAP ist eine Komplexbehandlung, die sich vor allem bei der Beseitigung schwerer Funktions- und Leistungsbeeinträchtigungen des Bewegungsapparates bewährt hat. Sie dient in erster Linie der Funktionsverbesserung oder -wiederherstellung nach Sport- und Unfallverletzungen oder bei Berufskrankheiten und -unfällen.

Defizite in den Bereichen Koordination, Kraft und Ausdauer lassen sich auf diese Weise effizient behandeln, sodass die Belastungsfähigkeit des betroffenen Bereiches wiederhergestellt werden kann. Welche Einheiten im Einzelfall zur Anwendung kommen und wie der genaue Therapieablauf aussieht, hängt von der Diagnose und dem Ergebnis der Eingangsuntersuchung ab.

Was bedeutet EAP?
Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine von der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelte ambulante Therapieform. Diese wird wohnortnah durchgeführt. Ihre Bestandteile sind eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung, ergänzt durch physikalische Maßnahmen und einem muskulären Aufbautraining.

Wann habe ich Anspruch auf eine EAP?
Auf eine EAP haben Sie Anspruch, wenn erkennbar ist, dass mit der Krankengymnastik oder Physiotherapie das mögliche Rehabilitationsergebnis nicht ausreichend oder nur verzögert erreicht wird und Sie einen Sport- oder Arbeitsunfall hatten.

Von wem bekomme ich die EAP-Verordnung?
Sind Sie privat versichert? Dann stellt Ihnen Ihr Orthopäde eine EAP-Verordnung aus. Sind Sie gesetzlich versichert, dann geht die EAP zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Berufsgenossenschaft. In diesem Fall muss ein Durchgangs- oder Unfall-Arzt die Verordnung ausstellen.
Mit der Verordnung kommen Sie dann zu uns. Wir leiten das Genehmigungsverfahren für Sie ein und vereinbaren einen Aufnahmetermin mit Ihnen.
Privat-Verordnungen und Verordnungen der Bundeswehr sind nicht genehmigungspflichtig. Bei Beschäftigten der Polizei und Feuerwehr gibt es unterschiedliche Genehmigungsverfahren.

Umfang, Dauer und Inhalte der EAP
Die EAP dauert in der Regel 14 Tage, kann aber bei Bedarf nach einer abschließenden Kontrolluntersuchung für weitere 14 Tage verordnet werden.
Die Therapie findet täglich mit einem Umfang von 2-3 Stunden statt und beinhaltet Maßnahmen der Physiohterapie, der medizinischen Trainingstherapie sowie der physikalischen Therapie.

Einsatzbereiche der EAP
Bei folgenden Diagnosen kann eine EAP durchgeführt werden:

  • Bewegungseinschränkungen nach Gelenk-Teilsteifen
  • Komplexen Gelenkverletzungen mit verzögerter Mobilisierbarkeit
  • Objektiv nachweisbaren Muskelschwächen oder Muskelfunktionsstörungen nach Verletzungen oder Operationen
  • Erkennbarem Stillstand eines anfänglichen Funktionsgewinnes unter der Standardtherapie wie KG/PT
  • Koordinativer Leistungsschwäche, insbesondere auch nach zentralen Nervenverletzungen

Wie geht es nach der EAP weiter?
Auch wenn die EAP erfolgreich durchgeführt wurde und Sie sich bereits wieder voll in ihren Beruf und das soziale Umfeld integriert haben, kann es sein, dass in einer 2-4wöchigen Therapie noch einzelne Defizite bestehen. In solchen Fällen kann eine weiterführende Therapie auf Grundlage einer Verordnung erforderlich sein. Unsere Therapeuten werden nach Abschluss der EAP die Weiterführung einer Anschlusstherapie mit Ihnen besprechen.